Praktischer Unterricht

Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten.

Grund­fahrstun­den (Stadt­fahren, Parken, Wen­den, Rück­wärts­fahren, Gefahren­brem­sung etc.) richten sich nach den Fer­tigkeiten des Fahrschülers.
Bei Motor­radaus­bil­dung: Grund­fahrele­mente (z.B. Gefahren­brem­sung, Auswe­ichen ohen Abbremsen).

Geset­zliche Sonderfahrten:

Klasse Überland­fahrt Auto­bahn Dunkelfahrt
B 5 4 3
A1 5 4 3
A2 5 4 3
A* 5 4 3
AM / / /
L / / /

*: Son­der­fahrten sind nur bei einem Direk­te­in­stieg vorgeschrieben.