Wir bilden aus in folgenden Klassen:
Klasse | Mindestalter | Anmerkungen |
B (PKW) | 18 Jahre 17 Jahre (begeleites Fahren) |
Bis 3500 kg und bis 8 Sitzplätze (ohne Führersitz) und Anhänger bis 750 kg. Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg erlaubt, wenn zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht überschreitet. |
B96 (PKW + Anhänger) | 18 Jahre 17 Jahre (begeleites Fahren) |
Kfz der Klasse B mir Anhänger. Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg. Zulassiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max 4250 kg. Keine Prüfung erforderlich, es erfolgt eine Zertifizierung durch die Fahrschule nach Ausbildung. Mit dem Zertifikat erfolgt der Eintrag der Schlüsselzahl 96 durch die Führerscheinstelle. |
BE (PKW + Anhänger) | 18 Jahre 17 Jahre (begeleites Fahren) |
Bis 3500 kg und bis 8 Sitzplätze (ohne Führersitz) und Anhänger bis 750 kg oder Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg. Vorbesitz Klasse B, keine theoretische, aber praktische Prüfung. |
A1 (Leichtkraftrad) | 16 Jahre, | Bis 125 ccm Hubraum und bis 11 kW Leistung. Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg. |
A2 (Krafträder) | 18 Jahre | Bis 35 kW Leistung bzw. 0,2kW/kg. Weitere Einschränkungen (z. B. Höchstgeschwindigkeit) sind möglich. |
A (Krafträder) | Direkteinstieg: 24 Jahre, Vorbesitz A2: zwei Jahre | Hubraum von mehr als 50 ccm oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Bei Vorbesitz A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. |
AM (Kleinkraftrad) | 15 Jahre | Bis 50 ccm und bis 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. |
L (Traktor) | 16 Jahre | Bis 40 km/h oder mit Anhänger 25 km/h. |