Ausbildungsklassen

Wir bilden aus in fol­gen­den Klassen:

Klasse Min­destal­ter Anmerkun­gen
B (PKW) 18 Jahre
17 Jahre (begeleites Fahren)
Bis 3500 kg und bis 8 Sitz­plätze (ohne Führersitz) und Anhänger bis 750 kg. Anhänger mit zuläs­sigem Gesamt­gewicht über 750 kg erlaubt, wenn zuläs­siges Gesamt­gewicht der Fahrzeugkom­bi­na­tion 3500 kg nicht überschreitet.
B96 (PKW + Anhänger) 18 Jahre
17 Jahre (begeleites Fahren)
Kfz der Klasse B mir Anhänger. Zuläs­siges Gesamt­gewicht des Anhängers über 750 kg. Zulas­siges Gesamt­gewicht der Fahrzeugkom­bi­na­tion über 3500 kg, aber max 4250 kg.
Keine Prü­fung erforder­lich, es erfolgt eine Zer­ti­fizierung durch die Fahrschule nach Aus­bil­dung. Mit dem Zer­ti­fikat erfolgt der Ein­trag der Schlüs­selzahl 96 durch die Führerscheinstelle.
BE (PKW + Anhänger) 18 Jahre
17 Jahre (begeleites Fahren)
Bis 3500 kg und bis 8 Sitz­plätze (ohne Führersitz) und Anhänger bis 750 kg oder Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sat­te­lan­hänger mit zuläs­sigem Gesamt­gewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg.
Vorbe­sitz  Klasse B, keine the­o­retis­che, aber prak­tis­che Prüfung.
A1 (Leichtkraftrad) 16 Jahre, Bis 125 ccm Hubraum und bis 11 kW Leis­tung. Ver­hält­nis der Leis­tung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg.
A2 (Krafträder) 18 Jahre Bis 35 kW Leis­tung bzw. 0,2kW/kg. Weit­ere Ein­schränkun­gen (z. B. Höch­st­geschwindigkeit) sind möglich.
A (Krafträder) Direk­te­in­stieg: 24 Jahre, Vorbe­sitz A2: zwei Jahre Hubraum von mehr als 50 ccm oder bauar­tbe­d­ingte Höch­st­geschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Bei Vorbe­sitz A2 nur prak­tis­che, aber keine the­o­retis­che Prü­fung erforderlich.
AM (Kleinkraftrad) 15 Jahre Bis 50 ccm und bis 45 km/h bauar­tbe­d­ingte Höchstgeschwindigkeit.
L (Trak­tor) 16 Jahre Bis 40 km/h oder mit Anhänger 25 km/h.